Mitgliedschaft

Es freut uns sehr, dass wir Ihre Interesse an unserem Verein geweckt haben.

Wenn Sie unserem Verein beitreten möchten, dann setzen Sie sich mit dem 1. Vorsitzenden telefonisch oder über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung

Für die Aufnahme im Verein benötigen Sie den Jahres-Fischereischein. Diesen erhalten Sie von der zuständigen unter Jagd-/Fischereibehörde nach erfolgreich abgelegter Sportfischerprüfung.

Die Prüfung wird beim zuständigen Ausbilder des Bezirks abgelegt. Die Adresse des Ausbilders ist auf der Website des Rheinischen Fischereiverband von 1880 e.V zu erfahren

Beitragssätze für Mitglieder

 

Gebühren neu aktiv passiv Jugend (ab 18 Jahre)* Jugend (bis 18 Jahre)*
Aufnahme 132 0 0 0 0
Jahres-Beitrag 138 138 48 60 60
Gewässer-Umlage 30 30 30 30 0
Kosten (€) 300 168 78 90 60

 

*Beitrag nach Bescheinigung für Schüler, Auszubildende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Studenten mit 1. Studium bis höchstens 27. Lebensjahr

Sonstige Gebühren

 

Bezeichnung Gebühr
Schlüsselpfand 13,20€
Arbeitsdienst*** 10 Stunden / Jahr
Nicht geleistete Pflichtstunden 25€ je Stunde

***Schwerbehinderte sind vom Arbeitsdienst freigestellt

Tagesschein

Der Tagesschein für Verwandte und Freunde der Mitglieder, sowie Interessenten die in unseren Verein eintreten möchten kostet für 24 Stunden 10 €.
Dieser Tagesschein gilt nur mit gültigen Fischereischein und in Begleitung eines Mitglieds unseres Vereins.

Arbeitsdienst

Wir sind sehr stolz auf unser Vereinsgewässer der Blauen Donau. Aus einem recht tristen Baggerloch ist in den vergangenen mehr als 20 Jahren durch Renaturierungsmaßnahmen ein schönes Angelgewässer geworden. Das war nur möglich durch den Einsatz sehr vieler Arbeitsstunden, welche die Vereinsmitglieder dort geleistet haben.

Der Arbeitsdienst umfasst pro Jahr 10 Arbeitsstunden, die an der „Blauen Donau“ geleistet werden.Die Termine werden im Januar für das ganze Jahr festgelegt.Ausgenommen vom Arbeitsdienst sind Jugendliche, weibliche Mitglieder und Senioren über 60 Jahre.Jeder der trotz Freistellung vom Arbeitsdienst mitarbeiten möchte, ist herzlich dazu eingeladen. Die Mitglieder, die den Arbeitsdienst nicht leisten, müssen den Gegenwert laut Beitragsliste entrichten.